De Martino Marketing & Beratung
1. Gegenstand
Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Tätigkeit einer Marketingagentur, die diese auf den Gebieten der Kommunikations- und Marketingberatung, Werbeplanung, Werbegestaltung und Werbevermittlung im Kernbereich Hotellerie oder anderen Bereichen für Unternehmen oder sonstige Auftraggeber durchführt.
2. Präsentation
Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch die Agentur mit dem Ziel des Vertragsabschlusses mit dem Werbungtreibenden erfolgt, unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen, gegen Zahlung des mit dem Auftraggeber dafür vereinbarten Entgelts (Präsentationshonorar). Das Präsentationshonorar wird im Falle der Erteilung des Auftrags, soweit nicht anders vereinbart, auf die Projektvergütung angerechnet. Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von der Agentur im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei Nichtbeauftragung bei der Agentur. Werden die im Zuge einer Präsentation von DreamAways – De Martino Marketing & Beratung eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in DreamAways – De Martino Marketing & Beratung gestalteten Werbemittel verwertet, so ist DreamAways – De Martino Marketing & Beratung berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwerten. Jegliche Weitergabe von Präsentations-Unterlagen an Dritte, sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder ähnliches ist ohne ausdrückliche Zustimmung von DreamAways – De Martino Marketing & Beratung unzulässig. Werden im Rahmen der Präsentation vorgelegte Arbeiten dagegen beauftragt, gehen die Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Auftraggeber über.
3. Treuebindung an den Auftraggeber
Die Treuebindung gegenüber ihrem Auftraggeber verpflichtet die Agentur zu einer objektiven, allein auf die Zielsetzung des Kunden ausreichenden Beratung. Dies betrifft insbesondere Fragen des Einsatzes von Techniken und die Auswahl dritter Unternehmen und Personen durch die Agentur. Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter unter der Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Werbungtreibenden.
4. Werbeträger
Aufträge erteilt die Agentur im eigenen Namen und für eigene Rechnung zu den für den Werbungtreibenden günstigsten tariflichen Bedingungen. Auf Wunsch und nach Vereinbarung können Aufträge auf fremden Namen und fremde Rechnung realisiert werden.
5. Konkurrenzausschluss
Die Agentur gewährt auf Verlangen Konkurrenzausschluss für im Einzelnen festzulegende Produkte und Dienstleistungen nur im Rahmen eines Agenturvertrags. Mit der Einräumung eines Konkurrenzausschlusses durch die Agentur korrespondiert die Verpflichtung des Auftraggebers, während des ungekündigten Agenturvertrages im Bereich des Vertragsgegenstandes keine andere Agentur gleichzeitig mit der Beratung, Planung, Gestaltung und Durchführung von Marketingmaßnahmen zu beauftragen.
6. Geheimhaltungspflicht
Die Agentur ist zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers verpflichtet. Soweit sie dritte Personen zur Erfüllung ihrer Aufgaben heranzieht, verpflichtet die Agentur diese zur gleichen Sorgfalt. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.
7. Urheber- und Nutzungsrechte
Alle mit den gelieferten Arbeiten der Agentur zusammenhängenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte überträgt die Agentur im Rahmen des Vertragszwecks auf den Auftraggeber, d.h., je nach Verwendungszweck bestimmen sich der räumliche, zeitliche und inhaltliche Umfang des Nutzungsrechts sowie die jeweils eingeräumte Nutzungsart. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrags noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachung bei der Agentur.
8. Kennzeichnung
Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und den Urheber hinzuweisen, ohne dass dadurch dem Kunden ein Entgeltanspruch zusteht. Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrem Internetauftritt (Website) mit Namen, Firmenlogo, Bildmotiven und erläuternden Texten auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.
9. Terminvereinbarung
Zur Abwicklung des Projekts wird ein Terminplan erstellt, der für beide Parteien verbindlich ist. Etwaige Abweichungen müssen in einem angemessenen Zeitraum schriftlich mitgeteilt werden. Werden Termine durch den Auftraggeber oder durch Dritte verschoben, so verschieben sich automatisch die für den Auftragnehmer relevanten Termine. Der Auftragnehmer behält sich in diesem Fall das Recht vor, einen neuen Terminplan aufzustellen, um die Ressourcenplanung anzupassen. Dadurch verursachte Kosten werden dem Auftraggeber gesondert berechnet.
10. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang des Vertrages wird in einer Leistungsübersicht zusammengefasst und bildet die Grundlage für Kalkulationen. Über den Leistungsumfang hinausgehende Leistungen werden gesondert berechnet. DreamAways – De Martino Marketing & Beratung ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen, wenn für den Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen. Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
11. Zusatzleistungen
Nachträgliche Änderungen inhaltlicher oder struktureller Art (Autorenkorrekturen) werden gesondert berechnet und beeinflussen evtl. die Terminvereinbarung. Zur Einhaltung der Terminvereinbarung notwendige Mehrarbeit werden gesondert berechnet.
12. Internet und Online-Marketing
Wenn DreamAways – De Martino Marketing & Beratung dem Kunden Internet-Domains verschafft oder für den Kunden Internet-Domains pflegt, ist DreamAways – De Martino Marketing & Beratung im Verhältnis zu IONOS, HERTZ, DENIC, NIC.at, dem Switch, dem INTERNIC oder einer anderen Organisation zur Vergabe von Domains lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet. DreamAways – De Martino Marketing & Beratung übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten oder delegierten Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässiger Verwendung einer Internet-Domain beruhen, stellt der KundeDreamAways – De Martino Marketing & Beratung hiermit im Innenverhältnis frei.
13. Inhalte von Websites und Social-Media-Kanälen
Der Kunde ist für alle von ihm oder von Dritten für ihn produzierten bzw. publizierten Inhalte selbst verantwortlich. Eine Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch DreamAways – De Martino Marketing & Beratung findet nicht statt. DreamAways – De Martino Marketing & Beratung überprüft die Inhalte des Kunden auch nicht daraufhin, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden. Falls ein Dritter schlüssig Rechtsverletzungen durch Inhalte des Kunden behauptet, ist DreamAways – De Martino Marketing & Beratung berechtigt, die Daten bis zu einer gerichtlichen Klärung zu sperren. Der Kunde erklärt sich mit einer solchen Sperrung einverstanden. Der Kunde versichert, dass nach seinem besten Wissen durch die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzt werden. Wenn DreamAways – De Martino Marketing & Beratungaus den beschriebenen Gründen eine Sperrung vornimmt, ist der Kunde dennoch gegenüber DreamAways – De Martino Marketing & Beratung zur Leistung verpflichtet. Der Kunde stellt DreamAways – De Martino Marketing & Beratung im Innenverhältnis von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte wegen Rechtsverletzungen frei, die durch die von dem Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte bewirkt werden. Der Kunde darf seine Inhalte durch deren Form oder dem mit seinen Inhalten verfolgten Zweck (z.B. Internetseiten) nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, im Rahmen seiner Präsenz keine pornografischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornografische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, usw.) zum Gegenstand haben. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung ist DreamAways – De Martino Marketing & Beratung berechtigt, bei einem Verstoß des Kunden gegen die Verpflichtungen, die Aufnahme von Inhalten des Kunden (z.B. Internetseiten) zu verweigern, solche Seiten und darauf gerichtete Verweise sofort zu löschen und den Vertrag fristlos zu kündigen.
DreamAways – De Martino Marketing & Beratung übernimmt gegenüber dem Kunden keine Gewähr für die richtige Wiedergabe seiner Inhalte (z.B. Internetseiten), es sei denn, DreamAways – De Martino Marketing & Beratung handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn ist die Haftung von DreamAways – De Martino Marketing & Beratung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für die Haftung für Funktionalität und Virenfreiheit von Inhalten und Software. DreamAways – De Martino Marketing & Beratunghaftet auch nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von DreamAways – De Martino Marketing & Beratung oder seinen Erfüllungsgehilfen liegen, sofern nicht ohnehin die Haftung nach diesen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen ist. DreamAways – De Martino Marketing & Beratung haftet nicht für Verluste oder Veränderungen von Inhalten jeder Art (Daten, Programme, Texte, Bilddaten etc.), soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. DreamAways – De Martino Marketing & Beratunghaftet auch nicht für den Inhalt der über DreamAways – De Martino Marketing & Beratung vermittelten Daten, insbesondere nicht für deren Inhalt, Vollständigkeit, Richtigkeit und/oder Aktualität. Für Schäden, die dem Kunden durch die Benutzung des DreamAways – De Martino Marketing & Beratung-Systems, insbesondere aus den über DreamAways – De Martino Marketing & Beratung bezogenen Texten oder Programmen bestehen, ist eine Haftung ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wenn der Teilnehmer über DreamAways – De Martino Marketing & Beratung auf Informationssysteme zugreift, geschieht dies auf Kosten und auf das alleinige Risiko des Kunden. Jede Verantwortung von DreamAways – De Martino Marketing & Beratung für Art, Umfang und Qualität der von Dritten erbrachten Leistungen, die nicht im Auftrag von DreamAways – De Martino Marketing & Beratung für den Kunden erbracht worden sind, ist ausgeschlossen. DreamAways – De Martino Marketing & Beratung haftet weder direkt noch indirekt für die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit öffentlicher oder privater Datenübertragungsnetze. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass jede eigenmächtige Veränderung an von DreamAways – De Martino Marketing & Beratung gelieferter Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beseitigen kann. Das diesbezügliche Risiko trägt der Kunde allein. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass ihm selbst, die übliche Datensicherung obliegt. Soweit DreamAways – De Martino Marketing & Beratung die Datensicherung für den Kunden übernommen hat. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Kunde DreamAways – De Martino Marketing & Beratung Daten übermittelt. In einem solchen Falle stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Bei DreamAways – De Martino Marketing & Beratung werden die Kundeninformationen regelmäßig sorgfältig gesichert. Der Kunde ist aber verpflichtet, im Falle eines dennoch eintretenden Datenverlustes die betreffenden Datenbestände noch einmal unentgeltlich an DreamAways – De Martino Marketing & Beratung zu übertragen. Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Agentur nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Agentur arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch einem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die Agentur beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social-Media-Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die Agentur aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.
14. Abnahme
Sämtliche Leistungen von DreamAways – De Martino Marketing & Beratung sind vom Kunden zu überprüfen und binnen maximal 5 Tagen, falls keine anderen Zeiträume vereinbart wurden, freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Die Haftung für die urheber-, wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Leistungen von DreamAways – De Martino Marketing & Beratung wird der Kunde selbst überprüfen lassen. Wünscht der Kunde die Überprüfung durch DreamAways – De Martino Marketing & Beratung, so hat der Kunde die damit verbundenen Kosten zu tragen. Sofern keine der Parteien eine förmliche Abnahme verlangt oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande kommt, der von dem Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung von DreamAways – De Martino Marketing & Beratung mit Beginn der Nutzung durch den Kunden als abgenommen.
15. Zahlung
Bei Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart, folgende Zahlungsbedingungen an: Nach Abschluss der Arbeiten wird der Rechnungsbetrag durch DreamAways – De Martino Marketing & Beratung per Lastschrift eingezogen. Wird die Lastschrift nicht erfolgreich eingezogen oder wird der Betrag vom Kunden wieder zurückgeholt, gelten Verzugszinsen in Höhe von derzeit 10 % p.a. als vereinbart. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Agentur für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichen-rechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe. Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt.
16. Gewährleistung und Schadenersatz
Reklamationen sind innerhalb von 3 Tagen nach Erbringung der Leistung schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Falle berechtigter und rechtzeitiger Reklamation steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung der Leistung zu. Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche des Kunden berechtigen diesen nur bei vorsätzlichem Handeln durchDreamAways – De Martino Marketing & Beratung zur Geltendmachung.
17. Haftung
Wird DreamAways – De Martino Marketing & Beratung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, durch Dritte in Anspruch genommen, so hat der Kunde DreamAways – De Martino Marketing & Beratung ausdrücklich schad- und klaglos zu halten. Dies gilt insbesondere hinsichtlich erfolgter wettbewerbs- und urheberrechtlicher Verletzungen, die gemäß der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kunde zu vertreten hat.
18. Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag wird für die jeweils vereinbarte Laufzeit geschlossen. Bei Verträgen, die eine Laufzeit von mindestens einem Jahr haben, verlängert sich die Vertragszeit jeweils um ein weiteres Jahr, falls der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Frist von drei Monaten vor dem Ende der jeweiligen Vertragsperiode schriftlich gekündigt wird. Unbenommen bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schweren oder fortgesetzten Verstößen gegen die vertraglichen Verpflichtungen sowie bei Undurchführbarkeit des Vertrages vor. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grunde ist DreamAways – De Martino Marketing & Beratung berechtigt, den Zugang des Kunden zu DreamAways – De Martino Marketing & Beratung-Systemen sofort zu sperren. Falls keine Vertragsdauer vereinbart wurde, gilt: die auf den Kündigungszeitpunkt folgenden drei vollständigen Monate werden für die Abwicklung der Zusammenarbeit und die zielführende Übergabe an den Kunden und/oder einen vom Kunden zu benennenden Marketingdienstleister verwenden. Die vereinbarte Monatspauschale steht DreamAways – De Martino Marketing & Beratung in diesen drei Monaten unverändert zu.
19. Sonstige Bestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Wenn eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollte, berührt dies nicht die Wirksamkeit der anderen Vertragsbestimmungen. In diesem Falle sind die Parteien verpflichtet, der Vereinbarung einer Vertragsbestimmung zuzustimmen, die der unwirksamen Vertragsbestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommt. Gleiches gilt für den Fall, dass sich Vertragslücken herausstellen sollten. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Salzburg, Österreich. Auf schuldrechtliche Rechtsbeziehungen findet das österreichische Recht Anwendung. Gleiches gilt für das Sachenrecht. (Stand: 01.01.2024)